Motorrad

Klasse A - Schwere Krafträder
Kraftrad

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter

  • 24

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse AM

Wer schnell sein möchte, kann hier direkt zur Onlineanmeldung.

Klasse A2 - Mittelschwere Krafträder
Mittelschweres Kraftrad

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter

  • 18

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse A1
  • Klasse AM

Wer schnell sein möchte, kann hier direkt zur Onlineanmeldung.

Klasse A1 - Leichtkrafträder 125ccm
Leichtkraftrad

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter

  • 16

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM

Wer schnell sein möchte, kann hier direkt zur Onlineanmeldung.

Schlüsselzahl B196 - Führerscheinerweiterung 125ccm
B196 Führerscheinerweiterung

Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens:
  • 4x 90min Theorieunterricht
  • 5x 90min Praxisunterricht

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Ausbildungsfahrzeug: Schaltfahrzeug und Roller

Wer schnell sein möchte, kann hier direkt zur Onlineanmeldung.

Klasse AM - Kleinkrafträder 50ccm
Kleinkraftrad

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Mindestalter

  • 15

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Keine beinhaltenden Klassen

Wer schnell sein möchte, kann hier direkt zur Onlineanmeldung.

Mofa
Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter

  • 15

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Keine beinhaltenden Klassen

Wer schnell sein möchte, kann hier direkt zur Onlineanmeldung.


Führerscheine gelten 15 Jahre.

Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.


Bist du bereit mit uns durchzustarten?

Klicke auf den Link und melde dich gleich heute bei uns an.

Copyright @2023 | Fahrschule Fahrerlager ADH GmbH