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Motorrad

Klasse A - Schwere Krafträder
Kraftrad

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter

  • 24

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse AM

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Klasse A2 - Mittelschwere Krafträder
Mittelschweres Kraftrad

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter

  • 18

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse A1
  • Klasse AM

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Klasse A1 - Leichtkrafträder 125ccm
Leichtkraftrad

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter

  • 16

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM

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Schlüsselzahl B196 - Führerscheinerweiterung 125ccm
B196 Führerscheinerweiterung

Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens:
  • 4x 90min Theorieunterricht
  • 5x 90min Praxisunterricht

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Ausbildungsfahrzeug: Schaltfahrzeug und Roller

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Klasse AM - Kleinkrafträder 50ccm
Kleinkraftrad

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Mindestalter

  • 15

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Keine beinhaltenden Klassen

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Mofa
Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter

  • 15

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Keine beinhaltenden Klassen

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Führerscheine gelten 15 Jahre.

Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.