„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter
Geltungsdauer
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
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Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter
Geltungsdauer
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
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Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter
Geltungsdauer
Bestehender Führerschein erforderlich
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Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Ausbildungsfahrzeug: Schaltfahrzeug und Roller
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Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Mindestalter
Geltungsdauer
Bestehender Führerschein erforderlich
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Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter
Geltungsdauer
Bestehender Führerschein erforderlich
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
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Seit dem 01.01.2008 gibt es in Baden-Württemberg das "Begleitete Fahren ab 17".
Ihr könnt bereits mit sechzehneinhalb Jahren mit der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen und nach bestandener Prüfung mit siebzehn Jahren eine Berechtigung für das Begleitete Fahren erwerben.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Mindestalter 30 Jahre
- mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
- max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
- weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
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Ab dem 01.04.2021 könnt Ihr eure Führerscheinprüfung im AUTOMATIK Fahrzeug ablegen!
Und trotzdem später einen Schaltwagen fahren.
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Auch die Fahrausbildung auf einem Automatikfahrzeug ist bei uns möglich. Bereits der größte Anteil der heute gebauten Fahrzeuge ist mit einem Automatikgetriebe ausgestattet. Es ist also eine Überlegung wert auf einem Automatikfahrzeug zu lernen.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
Besonderheit:
So sieht die Ausbildung aus
Die Führerscheinausbildung in der Klasse BE beschränkt sich auf die praktische Ausbildung. Im Gegensatz zur Klasse B96 wirst du am Ende auch eine Prüfung ablegen.
Zur Vorbereitung sind folgende Sonderfahrten Pflicht:
Wie viele Fahrstunden du darüber hinaus mit dem Anhänger benötigst, legt dein Fahrlehrer individuell mit dir fest.
Die Prüfung erfolgt dann in deiner Fahrschule. Du musst dem Prüfer unter Beweis stellen, dass du weißt, wie man den Anhänger korrekt mit dem Fahrzeug verbindet, welche Sicherheitsvorschriften es gibt, und dass du den Anhänger sicher durch Stadt und Land bewegen kannst. Die Prüfung wird ungefahr 55 Minuten dauern.
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Klasse L (landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h):
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
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Einer der Vorteile eines vereinigten Europas ist die Freizügigkeit, die sich auch auf deinen Führerschein erstreckt. Wenn du EU- oder EWR-Bürger bist, steht es dir frei, deinen Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umwandeln zu lassen. Du kannst, musst aber nicht.
Etwas komplizierter und mit ein wenig Aufwand verbunden sind dagegen Führerscheine aus sogenannten Drittländern. Das sind alle Länder, die nicht zur EU, dem EWR und der EFTA gehören. Beispielsweise gehören die USA, Kanada oder Japan dazu; die komplette Länderliste findest du hier
LänderlisteFührerscheine gelten 15 Jahre.
Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.
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