Motorrad

Klasse A - Schwere Krafträder
Kraftrad

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter

  • 24

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse AM

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Klasse A2 - Mittelschwere Krafträder
Mittelschweres Kraftrad

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter

  • 18

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse A1
  • Klasse AM

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Klasse A1 - Leichtkrafträder 125ccm
Leichtkraftrad

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter

  • 16

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM

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Schlüsselzahl B196 - Führerscheinerweiterung 125ccm
B196

Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens:
  • 4x 90min Theorieunterricht
  • 5x 90min Praxisunterricht

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Ausbildungsfahrzeug: Schaltfahrzeug und Roller

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Klasse AM - Kleinkrafträder 50ccm
Kleinkraftrad

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Mindestalter

  • 15

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Keine beinhaltenden Klassen

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Mofa
Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter

  • 15

Geltungsdauer

  • ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

  • nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Keine beinhaltenden Klassen

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PKW

Klasse B - PKW
Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 17

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM
  • Klasse L

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Klasse BF17 - PKW ab 17
Klasse B

Seit dem 01.01.2008 gibt es in Baden-Württemberg das "Begleitete Fahren ab 17".

Ihr könnt bereits mit sechzehneinhalb Jahren mit der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen und nach bestandener Prüfung mit siebzehn Jahren eine Berechtigung für das Begleitete Fahren erwerben.

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

- Mindestalter 30 Jahre
- mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
- max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
- weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 17

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM
  • Klasse L

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Schlüsselzahl B197
Klasse B197

Ab dem 01.04.2021 könnt Ihr eure Führerscheinprüfung im AUTOMATIK Fahrzeug ablegen! 

  • keine Ablenkung durch Schaltvorgänge
  • keine Extra-Fahrstunden notwendig
  • 100% Konzentration auf den Straßenverkehr
  • entspannter die Prüfung fahren

Und trotzdem später einen Schaltwagen fahren.

  • ganz einfach nebenbei das Schalten erlernen
  • min. 10 Übungsfahrten auf KFZ mit Schaltgetriebe
  • Prüfung von Schaltkompetenz erfolgt durch den Fahrlehrer
  • später einfach Automatik- und Schaltwagen fahren
  • Prüfung erfolgt im Automatik-Auto

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Klasse BA - Automatik
Klasse BA

Auch die Fahrausbildung auf einem Automatikfahrzeug ist bei uns möglich. Bereits der größte Anteil der heute gebauten Fahrzeuge ist mit einem Automatikgetriebe ausgestattet. Es ist also eine Überlegung wert auf einem Automatikfahrzeug zu lernen.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 17

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM
  • Klasse L

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Klasse BE - Auto mit Anhänger
Klasse BE

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 17 (begleitetes Fahren BF17)

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Klasse B

Beinhaltende Klasse(n)

  • Keine

Besonderheit:

  • Du musst zwar keine Theorieprüfung machen, aber nachweisen, dass du mit Anhängern fahren kannst und eine Prüfungsfahrt absolvieren.

So sieht die Ausbildung aus

Die Führerscheinausbildung in der Klasse BE beschränkt sich auf die praktische Ausbildung. Im Gegensatz zur Klasse B96 wirst du am Ende auch eine Prüfung ablegen.

Zur Vorbereitung sind folgende Sonderfahrten Pflicht:

  • 1 Stunde Autobahnfahrt
  • 3 Stunden Überlandfahrt und
  • 1 Stunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wie viele Fahrstunden du darüber hinaus mit dem Anhänger benötigst, legt dein Fahrlehrer individuell mit dir fest.

Die Prüfung erfolgt dann in deiner Fahrschule. Du musst dem Prüfer unter Beweis stellen, dass du weißt, wie man den Anhänger korrekt mit dem Fahrzeug verbindet, welche Sicherheitsvorschriften es gibt, und dass du den Anhänger sicher durch Stadt und Land bewegen kannst. Die Prüfung wird ungefahr 55 Minuten dauern.

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Klasse L
Klasse L

Klasse L (landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h):

  • Zugmaschinen mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter

  • 16

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • keine

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Führerschein umschreiben

Alles, was du für deine deutsche Fahrerlaubnis brauchst

Einer der Vorteile eines vereinigten Europas ist die Freizügigkeit, die sich auch auf deinen Führerschein erstreckt. Wenn du EU- oder EWR-Bürger bist, steht es dir frei, deinen Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umwandeln zu lassen. Du kannst, musst aber nicht.

Etwas komplizierter und mit ein wenig Aufwand verbunden sind dagegen Führerscheine aus sogenannten Drittländern. Das sind alle Länder, die nicht zur EU, dem EWR und der EFTA gehören. Beispielsweise gehören die USA, Kanada oder Japan dazu; die komplette Länderliste findest du hier

Länderliste

Wir haben das wichtigste für dich zusammengefasst:

  • Sehtest, Erste Hilfe und Nachweis der gesundheitlichen Eignung
    Wenn du nicht aus einem der EU-/EWR-Ländern stammst, ist eine Untersuchung des Sehvermögens und die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersten Hilfe-Kurs erforderlich. Eventuell kann, je nach Fahrerlaubnisklasse, ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung verlangt werden.
  • Bild
    Du benötigst ein aktuelles, biometrisches Passbild für die Umschreibung.
  • Theoretische und praktische Prüfung
    Auch kann es nötig sein, eine theoretische und/oder eine praktische Prüfung abzulegen; das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Damit weist du nach, dass du die Regeln des deutschen Straßenverkehrs kennst und sie keine Hürde für dich darstellen. Dazu musst du dich in einer Fahrschule anmelden, brauchst aber nicht die gesamte Pflichtausbildung durchlaufen. Allerdings solltest du sicherstellen, dass du ausreichend vorbereitet bist.

Führerscheine gelten 15 Jahre.

Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.


Bist du bereit mit uns durchzustarten?

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