PKW

Klasse B - PKW
Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 17

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM
  • Klasse L

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Klasse BF17 - PKW mit 17
Klasse B

Seit dem 01.01.2008 gibt es in Baden-Württemberg das "Begleitete Fahren ab 17".

Ihr könnt bereits mit sechzehneinhalb Jahren mit der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen und nach bestandener Prüfung mit siebzehn Jahren eine Berechtigung für das Begleitete Fahren erwerben.

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

- Mindestalter 30 Jahre
- mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
- max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
- weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 17

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM
  • Klasse L

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Schlüsselzahl B197
Klasse B197

Ab dem 01.04.2021 könnt Ihr eure Führerscheinprüfung im AUTOMATIK Fahrzeug ablegen! 

  • keine Ablenkung durch Schaltvorgänge
  • 100% Konzentration auf den Straßenverkehr
  • entspannter die Prüfung fahren

Und trotzdem später einen Schaltwagen fahren.

  • ganz einfach nebenbei das Schalten erlernen
  • min. 10 Übungsfahrten auf KFZ mit Schaltgetriebe
  • Prüfung von Schaltkompetenz erfolgt durch den Fahrlehrer
  • später einfach Automatik- und Schaltwagen fahren
  • Prüfung erfolgt im Automatik-Auto

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Klasse BA - Automatik
Klasse BA

Auch die Fahrausbildung auf einem Automatikfahrzeug ist bei uns möglich. Bereits der größte Anteil der heute gebauten Fahrzeuge ist mit einem Automatikgetriebe ausgestattet. Es ist also eine Überlegung wert auf einem Automatikfahrzeug zu lernen.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 17

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • Klasse AM
  • Klasse L

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Klasse BE - Auto mit Anhänger
Klasse BE

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter

  • 17 (begleitetes Fahren BF17)

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Klasse B

Beinhaltende Klasse(n)

  • Keine

Besonderheit:

  • Du musst zwar keine Theorieprüfung machen, aber nachweisen, dass du mit Anhängern fahren kannst und eine Prüfungsfahrt absolvieren.

So sieht die Ausbildung aus

Die Führerscheinausbildung in der Klasse BE beschränkt sich auf die praktische Ausbildung. Im Gegensatz zur Klasse B96 wirst du am Ende auch eine Prüfung ablegen.

Zur Vorbereitung sind folgende Sonderfahrten Pflicht:

  • 1 Stunde Autobahnfahrt
  • 3 Stunden Überlandfahrt und
  • 1 Stunde bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Wie viele Fahrstunden du darüber hinaus mit dem Anhänger benötigst, legt dein Fahrlehrer individuell mit dir fest.

Die Prüfung erfolgt dann in deiner Fahrschule. Du musst dem Prüfer unter Beweis stellen, dass du weißt, wie man den Anhänger korrekt mit dem Fahrzeug verbindet, welche Sicherheitsvorschriften es gibt, und dass du den Anhänger sicher durch Stadt und Land bewegen kannst. Die Prüfung wird ungefahr 55 Minuten dauern.

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Klasse L
Klasse L

Klasse L (landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h):

  • Zugmaschinen mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter

  • 16

Bestehender Führerschein erforderlich

  • Nein

Beinhaltende Klasse(n)

  • keine

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Führerscheine gelten 15 Jahre.

Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.


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