Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
Wer schnell sein möchte, kann hier direkt zur Onlineanmeldung.
Seit dem 01.01.2008 gibt es in Baden-Württemberg das "Begleitete Fahren ab 17".
Ihr könnt bereits mit sechzehneinhalb Jahren mit der Ausbildung für die Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen und nach bestandener Prüfung mit siebzehn Jahren eine Berechtigung für das Begleitete Fahren erwerben.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Mindestalter 30 Jahre
- mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B
- max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
- weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
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Ab dem 01.04.2021 könnt Ihr eure Führerscheinprüfung im AUTOMATIK Fahrzeug ablegen!
Und trotzdem später einen Schaltwagen fahren.
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Auch die Fahrausbildung auf einem Automatikfahrzeug ist bei uns möglich. Bereits der größte Anteil der heute gebauten Fahrzeuge ist mit einem Automatikgetriebe ausgestattet. Es ist also eine Überlegung wert auf einem Automatikfahrzeug zu lernen.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
Besonderheit:
So sieht die Ausbildung aus
Die Führerscheinausbildung in der Klasse BE beschränkt sich auf die praktische Ausbildung. Im Gegensatz zur Klasse B96 wirst du am Ende auch eine Prüfung ablegen.
Zur Vorbereitung sind folgende Sonderfahrten Pflicht:
Wie viele Fahrstunden du darüber hinaus mit dem Anhänger benötigst, legt dein Fahrlehrer individuell mit dir fest.
Die Prüfung erfolgt dann in deiner Fahrschule. Du musst dem Prüfer unter Beweis stellen, dass du weißt, wie man den Anhänger korrekt mit dem Fahrzeug verbindet, welche Sicherheitsvorschriften es gibt, und dass du den Anhänger sicher durch Stadt und Land bewegen kannst. Die Prüfung wird ungefahr 55 Minuten dauern.
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Klasse L (landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h):
Mindestalter
Bestehender Führerschein erforderlich
Beinhaltende Klasse(n)
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Führerscheine gelten 15 Jahre.
Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.
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